Ohne eine zu Lebzeiten getroffene Regelung tritt die nach dem Gesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein, d.h. in erster Linie werden möglicherweise vorhandene Ehepartner oder Kinder begünstigt. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben die übrigen Angehörigen je nach deren Verwandtschaftsgrad.
Idealerweise regeln Sie zu Lebzeiten alles , um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird und Ihre Vermögenswerte nach Ihren Vorstellungen verteilt und verwendet werden.
Bei Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Ricken in Oberstdorf gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!
Kanzlei Oberstdorf
Telefon: 08322 9782-0
E-Mail: info@schickewitz-ricken.de