1. Erstberatung
Für die Erstberatung bei Verbrauchern fällt maximal eine Gebühr von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an. Dabei gehen wir von einem Zeitaufwand von in etwa einer Stunde aus. Bei kürzeren Beratungsgesprächen reduziert sich die Gebühr entsprechend.
Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen Ihren Fall, beraten Sie hinsichtlich der geltenden Rechtslage und stimmen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Falls die Angelegenheit mit diesem ersten Beratungsgespräch abgeschlossen wird, fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
2. Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen dar, wobei sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert (= Interesse des Anspruchsinhabers) richtet.
Beispielsweise entspricht bei der Geltendmachung von Geldforderungen oder Schadensersatzansprüchen die jeweils geltend zu machende Summe dem Gegenstandswert.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen die nicht summenmäßig beziffert werden können (Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Vornahme einer Handlung etc.) ist der Gegenstandswert gesondert zu bestimmen oder wird im Falle eines gerichtlichen Verfahrens vom Gericht festgesetzt.
Bei Strafverteidigungen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Gesetzgeber sogenannte Rahmengebühren bestimmt. Das heißt, die Unter- und Obergrenze der Gebühr für genau bestimmte Tätigkeiten des Strafverteidigers ist gesetzlich normiert und der Strafverteidiger kann nach eigenem Ermessen innerhalb dieses Gebührenrahmens abrechnen. Da Strafverteidigungen erfahrungsgemäß mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, bringen wir für unsere Tätigkeiten mindestens die Mittelgebühr in Ansatz.
3. Honorarvereinbarungen
Alternativ zur Abrechnung auf der Grundlage des RVG besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, nach Zeitaufwand oder durch Pauschalhonorar abzurechnen; Einzelheiten hierzu besprechen wir gerne mit Ihnen.